
Wertminderung am Fahrzeug
Nach einem Fahrzeugschaden kann neben der Reparatur die Frage einer verbleibenden Wertminderung entstehen.
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Was erhalten Sie?
Eine begründete Aussage dazu, ob und in welcher Höhe nach der Reparatur eine merkantile Wertminderung verbleibt – mit den herangezogenen Merkmalen wie Alter, Laufleistung, Schadenumfang und Reparaturart.
Wie läuft der Termin ab?
Wir sehen uns das reparierte Fahrzeug an; hilfreich sind Reparaturrechnung und das Unfallgutachten. Der Termin dauert in der Regel kürzer als eine vollständige Schadenaufnahme.
Welche Kosten entstehen?
Wird die Wertminderung im Rahmen eines Unfallgutachtens mit ermittelt, entsteht kein gesonderter Auftrag. Als eigenständige Untersuchung nennen wir Ihnen den Preis vorab. Beratung kostenlos.
Wertminderung am Fahrzeug bei Rhein Ruhr Gutachten
Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Fahrzeug im Markt anders eingeschätzt werden als vorher. Die Frage nach einer möglichen Wertminderung stellt sich vor allem nach größeren Unfallschäden.
Wir sehen uns das reparierte Fahrzeug an und ordnen ein, welche Merkmale für diese Frage von Bedeutung sind.
Faktoren bei der Einordnung
- Alter und Laufleistung: Wie alt das Fahrzeug ist und wie viel es gelaufen hat, beeinflusst die Betrachtung deutlich.
- Schadenumfang: Art und Umfang des reparierten Schadens sowie die betroffenen Bauteile werden berücksichtigt.
- Marktumfeld: Nachfrage und Verfügbarkeit vergleichbarer Fahrzeuge gehören zur Einordnung dazu.
- Vorschäden: Frühere Schäden und Reparaturen wirken sich auf die Beurteilung aus und werden erfasst.
Einordnung am konkreten Fahrzeug
Eine pauschale Aussage ist hier nicht seriös. Ob und in welchem Umfang eine Wertminderung in Betracht kommt, hängt vom einzelnen Fahrzeug, vom Schadenbild und von der Ausführung der Reparatur ab.
Deshalb sehen wir uns das Fahrzeug persönlich an und beziehen die Reparaturunterlagen ein. Halten Sie dazu bitte Reparaturrechnungen, das Schadengutachten und vorhandene Fotos vor der Instandsetzung bereit. Die Grenzen der Untersuchung benennen wir offen.
Frage zur Wertminderung?
Schildern Sie uns Schaden und Reparatur – wir besprechen, was sich sinnvoll einordnen lässt.
